Ablauf der Ausbildung:

Die Segelflugausbildung dauert bei uns in der Regel zwischen anderthalb und drei Jahren, je nach Engagement des Flugschülers. Um jedoch eine gewisse Kontinuität in der Ausbildung zu gewährleisten, ist es ratsam, während dieser Ausbildungszeit möglichst häufig und regelmäßig am Flugbetrieb teilzunehmen.

Bei einem Mindestalter von 14 Jahren kann nach Abgabe notwendiger Unterlagen an den Verein sofort mit der Ausbildung begonnen werden. Diese gliedert sich in folgende Teilabschnitte:

 

Praktische Flugausbildung: Die praktische Ausbildung beinhaltet folgende Punkte:

 

Ausbildungsabschnitt 1:

Vermittelt werden die grundlegendsten Kenntnisse des Fliegens, angefangen vom Verhalten auf dem Flugplatz über Umgang mit Luftfahrtgerät bis hin zur eigenständigen Landung, welche neben umsichtigem Fliegen und dem Start wohl das Schwerste am Fliegen ist und die längste Zeit der Ausbildung in Anspruch nimmt. Dieser Ausbildungsabschnitt wird nach etwa 60 Starts mit der A-Prüfung abgeschlossen. Mit der bestandenen A-Prüfung ist der Flugschüler berechtigt, mit Erlaubnis des Fluglehrers Alleinflüge in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes durchzuführen, während er ständig in Funk- und optischem Kontakt mit einem Fluglehrer am Boden steht.

  1. Bodeneinweisung:
    • Transport und Montage eines Segelflugzeugs
    • Überprüfung nach Klarliste vor dem ersten Start
    • Vorraussetzung für den Flugbetrieb, Verhalten auf dem Flugplatz
    • Handhabung des Rettungsfallschirms, Einweisung in den Haubennotabwurf
  2. Der Startvorgang (wahlweise):
    • Windenstart, Verhalten bei Startunterbrechung und Seilriss
    • Flugzeugschleppstart, Verhalten in besonderen Fällen
  3. Während des Fluges:
    • Wirkung und Bedienung der Ruder, Geradeausflug, Rollübung
    • Kurvenflug mit 20° bis 30° Querneigung
    • Langsamflug, Überziehen im Geradeaus- und Kurvenflug, Trudeln
    • Platzrunde und Landeeinteilung, Luftraumbeobachtung
  4. Die Landung:
    • Besondere Fälle beim Landeanflug, Landung aus ungewohnter Position
  5. A-Prüfung:
    • 3 Platzrunden im Alleinflug

 

Ausbildungsabschnitt 2:

Es schließen sich weitere Übungen mit Lehrern an und bald erfolgt eine Umschulung auf unseren Kunststoffeinsitzer, eine LS4. Erkennen die Fluglehrer eine gewisse Souveränität des Flugschülers im Umgang mit den Flugzeugen, können die praktischen B- und C-Prüfungen in Angriff genommen werden.

  1. Übungsflüge im Alleinflug
  2. Kreisflüge stationär mit 30° bis 45° Querneigung, Kurvenwechsel
  3. Schnellflug beim Geradeausflug
  4. Seitengleitflug (Slip)
  5. Kreisflüge mit wechselnder Drehgeschwindigkeit, Querneigung und Längsneigung
  6. B-Prüfung: 3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Rollen um die Längsachse, Ziellandung
  7. Anfliegen der Thermik, Zentrieren, Sollfahrt
  8. Einstieg in die Thermik, gemeinsames Kreisfliegen
  9. Überprüfung Grenzflugzustände mit Lehrer
  10. Umschulung auf weitere Segelflugzeugmuster (z.B. DuoDiscus)
  11. 30-Minuten-Segelflug im Alleinflug
  12. C-Prüfung: 3 Alleinflüge, Kurvenwechsel, Slip, Hochgezogene Fahrtkurve
  13. 3 Flüge mit Lehrern mit Landeanflug aus ungewohnter Position
  14. Praktische Einweisung in besondere Flugzustände, Unfälle und Notfälle

 

Ausbildungsabschnitt 3:

Navigationseinweisung und meteorologische Streckenflugeinweisung mit Lehrer

  1. 3 Starts und Landungen auf fremdem Platz
  2. Praktische Überprüfung der Streckenflugreife:
    • Zielrückkehrflüge allein (mit Flugauftrag)
    • Übungsflüge (mit Flugauftrag)
    • Vorbereitung und Durchführung eines 50-km-Streckenfluges (erst möglich nach bestandener theoretischer PPL-C-Prüfung, siehe unten)

 

Theoretischer Unterricht:

Es wird darauf geachtet, dass Theorie und Praxis auf gleichem Niveau stehen. Der Theorieunterricht wird hauptsächlich in den Wintermonaten November bis Mitte März durchgeführt und umfasst 60 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:

  1. Luftrecht
  2. Technik
  3. Navigation
  4. Meteorologie
  5. Verhalten in besonderen Fällen
  6. Funksprechzeugnis BZF II (separater Lehrgang)
  7. Human Factors

Bis zur Anmeldung zur theoretischen PPL-C-Prüfung, der abschließenden amtlichen Prüfung, müssen 60 Theoriestunden und 30 Flugstunden, 15 davon ohne Lehrer, im Ausbildungsnachweisheft bestätigt worden sein. Nach der bestandenen PPL-C-Theorie wird der letzte Teil der Ausbildung begonnen, der Überlandflug von mindestens 50 km, zu dem das Funksprechzeugnis nötig ist. Dieser Flug muss innerhalb von 12 Monaten nach dieser Prüfung durchgeführt werden. Nach der abschließenden praktischen PPL-C-Prüfung, bei der man 3 Flüge mit einem amtlichen Prüfer absolvieren muss, ist die Ausbildung beendet.

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